Pfingstmontagsturnier entfällt
Leider müssen wir unser diesjähriges Pfingstmontagsturnier ausfallen lassen. Aufgrund einiger Coronaerkrankter sind wir personell nicht in der Lage, das Turnier durchzuführen.
Leider müssen wir unser diesjähriges Pfingstmontagsturnier ausfallen lassen. Aufgrund einiger Coronaerkrankter sind wir personell nicht in der Lage, das Turnier durchzuführen.
Am Samstag, 21.05.22 findet ab 09:00 Uhr ein Arbeitseinsatz auf dem Boulegelände statt. Für die Saisonvorbereitung und für den Ligaspieltag sind noch einige Arbeiten zu tätigen:
- das Zelt muss bestuhlt werden, Stände und Meldetische sind einzurichten
- Plätze müssen gerichtet und nummeriert werden
- Unkraut auf den Plätzen muss gejätet werden
Hiermit werden alle Spieler und Mitglieder herzlich eingeladen. Je mehr mitmachen, desto schneller ist alles erledigt.
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Freunde, Gönner und Sponsoren,
es ist die Zeit Ihnen / Euch DANKE zu sagen. Herzlichen Dank für das Vertrauen, die Unterstützung und das großzügige Engagement.
Die Welt in der wir leben macht weiter Kapriolen - die Zeit rennt und wir rennen mit. Da ist es gut zu wissen, das wir uns auf unser Mitglieder, Freunde, Gönner und Sponsoren stützen und verlassen können. Darüber freuen wir uns mit großer Dankbarkeit.
Im Namen der gesamten Vorstandschaft wünsche Ich Ihnen / Euch Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr
Jürgen Hauser
Hallo Vereinskollegen und Boulefreunde,
zum 04.12.2021 hat das Land Baden-Württemberg die Corona Warnstufe II ausgesprochen.
Bezugnehmend auf unsere Trainingseinheiten und Winterturniere im Zelt bedeutet dies, dass eine Teilnahme nur noch unter 2G+ stattfinden kann.
Somit muss ab sofort, zusätzlich zur Impfung, ein negatives Test Ergebnis von offizieller Stelle vorliegen.
AUSNAHMEN:
Für doppelt geimpfte inkl. Boosterimpfung, entfällt die Pflicht auf einen Testnachweis.
Ebenso entfällt der Testnachweis für Personen, deren vollständige Grundimmunisierung (2. Impfung) nicht älter als 6 Monate ist.
Weitere Informationen hierzu können dem Aufklärungsflyer des Landes Baden-Württemberg entnommen werden.