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Änderung der Corona-Verordnung

Am 2.6.2020 gilt eine neue Corona-Verordnung. Sie erleichtert uns den Spielbetrieb. Die Beschränkung auf maximal 5 Personen pro 1000 qm Spielfläche wurde aufgehoben. Ab 2.6. gilt dann, dass pro Spieler 10 qm Platz zur Verfügung stehen müssen. Die Mindestabstandsregeln und alle anderen Hygieneregeln gelten weiter. Hier ein Auszug aus der Verordnung:

§ 1

Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen

2.   Trainings- und Übungseinheiten

a)   mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen;

b)   mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht;

 

Den kompletten Text könnt ihr unter dem folgenden Link einsehen:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten+gueltig+ab+2_+Juni